Nachdem die Abzocker-Initiative angenommen worden war, wurde die Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) in Kraft gesetzt. Diese schreibt vor, dass die Pensionskassen ihre Stimmrechte bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften wahrnehmen müssen. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Positionen den Versicherten mindestens einmal jährlich detailliert offen zu legen. Die PROSPERITA richtet sich bei ihrer Stimmrechtsausübung nach den Empfehlungen der Stiftung Ethos.
Berichte über die Stimmrechtsausübung
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2023 (172 kB)
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2022 (148 kB)
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2021 (171 kB)
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2020 (168 kB)
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2019 (108 kB)
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2018 (137 kB)
Bericht über die Stimmrechtsausübung 2017 (143 kB)