Im Anlagereglement wird dieser Grundsatz wie folgt präzisiert: „Bei Anlageentscheiden sind ökologische, christlich-ethische und soziale Aspekte einzubeziehen“. Die Zielsetzungen und Grundlagen der Anlagepolitik sind im Anhang 9 zum Anlagereglement, den allgemeinen Anlagerichtlinien, festgelegt. Sie dienen dem Stiftungsrat, der Anlagekommission und im Besonderen den beauftragten Vermögensverwaltungen als Basis für deren Anlageentscheide.
Mitgliedschaft bei der Ethos Stiftung
Die PROSPERITA bekräftigt ihr Engagement für eine ethische und nachhaltige Vermögensanlage durch die Mitgliedschaft bei der Ethos Stiftung für nachhaltige Anlagen und aktives Aktionaritat und richtet sich nach deren Prinzipien für nachhaltige Anlagen. Zudem beteiligt sie sich als Mitglied des Ethos Engagement Pools Schweiz und als Gründungsmitglied des Ethos Engagement Pool International am dauerhaften Dialog mit börsenkotierten Unternehmen im In- und Ausland.
Portfolio-Screening zur Einhaltung der Anlagerichtlinien
In unregelmässigen Abständen lässt die PROSPERITA die Einhaltung der Anlagerichtlinien bei direkt gehaltenen Aktien und Obligationen überprüfen, zum letzten Mal im Herbst 2020 durch Ethos Services AG. Dabei wurden keine Anlagen festgestellt, die den nachhaltigen Anlagekriterien der PROSPERITA widersprechen. Im Gegenteil: Der CO2-Ausstoss der Schweizer Anlagen unserer Pensionskasse liegt 30% unter dem weltweiten Durchschnitt der Aktien-Anlagen!
Fokus auf direkte Immobilienanlagen
Mit ihren direkten Immobilieninvestments übernimmt die PROSPERITA unmittelbar Verantwortung für die ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Durch den Bau oder den Kauf von eigenen Liegenschaften nimmt sie direkt Einfluss auf die Einhaltung von ethischen, sozialen und nachhaltigen Grundsätzen.
Ethische und nachhaltige Vermögensanlagen
Der Stiftungsrat hat in der Gründungsurkunde vom 11. November 1999 festgehalten, dass die Unternehmens-, Anlage- und Versicherungspolitik der Stiftung auf christlichen Werten basieren muss und dass keine menschen-, tier- oder naturschädliche Vorhaben unterstützt werden dürfen.