Was versteht man unter der Arbeitgeber-Beitragsreserven (AGBR)?
Wenn ein Unternehmen im laufenden Jahr einen guten Geschäftsgang hat, stellt es sich oftmals die Frage, wie es die Steuerbelastung optimieren bzw. senken kann. Hierzu bietet sich zum Beispiel die Möglichkeit der Bildung von AGBR.
Die AGBR werden durch freiwillige Vorauszahlungen des Arbeitgebers an die Pensionskasse gebildet. Der Arbeitgeber kann mittels AGBR in finanziell günstigen Zeiten Geld für die berufliche Vorsorge auf die Seite legen. In wirtschaftlich schlechteren Zeiten oder wenn er grössere Investitionen tätigen möchte, kann er die AGBR zur Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge verwenden und verfügt so über mehr flüssige Mittel, um anderweitigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Welche Vorteile hat eine Einzahlung in die AGBR?
Die Einlage in die AGBR stellt eine Vorauszahlung von Pensionskassenbeiträgen dar und kann steuerlich vollumfänglich als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden. Dies hat eine tiefere Steuerbelastung zur Folge - sowohl beim Gewinns, als auch beim Kapital.
Profitieren von diesem interessanten Steuerplanungsinstrument können Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften), aber auch Personengesellschaften (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften), die Mitarbeitende beschäftigen und einer Pensionskasse angeschlossen sind.
Wie viel darf maximal in die AGBR einbezahlt werden?
Die Höhe der AGBR ist limitiert. Sie dürfen maximal fünf Jahresbeiträge des Arbeitgebers betragen. Deshalb muss der Grenzbetrag jedes Jahr neu berechnet werden, damit einer allfälligen Verminderung Rechnung getragen werden kann.
Berechnungsbeispiel:
Bruttolöhne: CHF 500'000
Pensionskasse (Arbeitgeberbeiträge): CHF 35'000
Maximale Höhe der AGBR: 5 x CHF 35'000 = CHF 175'000
Die AGBR sind nicht in der Bilanz der Gesellschaft ersichtlich, stellen jedoch stille Reserven dar, deren Bildung oder Auflösung allenfalls im Anhang der Jahresrechnung erwähnt werden müssen (OR 959c).
Kann der Arbeitgeber frei über seine AGBR verfügen?
Nein. Die AGBR kann ausschliesslich für die Prämienzahlung oder allenfalls für eine Leistungsverbesserung resp. Sanierung der Pensionskasse verwendet werden. Eine Rückzahlung an den Arbeitgeber ist deshalb ausgeschlossen. Über die Verwendung der AGBR entscheidet allein der Arbeitgeber und nicht etwa die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission.
Wie können die AGBR zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge verwendet werden?
Möchte der Arbeitgeber die gesamten Arbeitgeberbeiträge oder einen Teil davon über seine AGBR begleichen, so beauftragt er die PROSPERITA schriftlich (Brief oder E-Mail) über den Umfang und die Dauer der Verrechnung mit den AGBR. Er kann jederzeit bei der Pensionskasse Auskunft über die Höhe seiner AGBR verlangen.