Was ist eine Anschlussvereinbarung?
Der Anschluss an die PROSPERITA erfolgt mittels Unterzeichnung einer schriftlichen Anschlussvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Stiftung. Die Vereinbarung umschreibt das Rechtsverhältnis zwischen der Stiftung und dem Arbeitgeber und legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest.
Der versicherte Personenkreis sowie die vereinbarten Versicherungsleistungen und Beiträge werden im Anhang zur Anschlussvereinbarung, dem sog. Vorsorgeplan, definiert. Der Vorsorgeplan wird von der paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission bestimmt und durch deren Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen unterzeichnet.
Wie lange ist die Mindestlaufzeit einer Anschlussvereinbarung?
Die Mindestlaufzeit der Anschlussvereinbarung beträgt fünf Jahre und kann nach Ablauf mit sechsmonatiger Frist auf den 31. Dezember gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vereinbarung jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.