Ratgeber Übersicht
Anschlussvertrag / Vorsorgeplan

Wahlsparplan

Wenn Sie als Firma/Organisation den Versicherten mehrere Optionen für ihre Sparbeiträge anbieten möchten, bietet sich die Einführung eines Wahlsparplans an.

Was ist ein Wahlsparplan?

Firmen/Organisationen können bei der PROSPERITA bis zu drei verschiedene Wahlsparpläne (pro Versichertenkollektiv) definieren. Es handelt sich dabei um Vorsorgepläne mit abgestuften Sparbeitragssätzen.

Die Versicherten haben so die Wahl je nach ihren finanziellen Möglichkeiten bzw. ihrer Lebenssituation mehr oder weniger fürs Alter zu sparen. 

 

Können die Arbeitnehmenden ihren Wahlsparplan von Zeit zu Zeit wechseln?

Ja. Sie können den Wahlsparplan bis spätestens am 30. November für das Folgejahr wechseln.

 

Welche Bedingungen gibt es für Wahlsparpläne?

- Grösse der Firma/Organisation: Ab 10 Versicherten kann eine Firma Wahlsparpläne einrichten lassen.

- Differenz zwischen den Wahlsparplänen mit den tiefsten und höchsten Beitragssätzen: Diese ist limitiert. Die Summe der Sparbeiträge (Arbeitgeber und der Arbeitnehmende) beim Vorsorgeplan mit den niedrigsten Beitragsanteilen muss mindestens 2/3 der Summe beim Vorsorgeplan mit den höchsten Beiträgen betragen.

- Arbeitgeberbeiträge: Diese müssen in allen Wahlsparplänen gleich hoch sein.

Wie könnte ein Wahlsparplan aussehen?

Unten ein Beispiel, wie Wahlsparpläne aussehen könnten (Altersgutschriften in Prozent des versicherten Lohns):

 

Wahlsparplan "Mini"

Wahlsparplan "Midi"

Wahlsparplan "Maxi"

AlterANAGTotalANAGTotalANAGTotal
25 - 343%5%8%4%5%9%5%5%10%
35 - 444.5%6.5%11%5.5%6.5%12%6.5%6.5%13%
45 - 547%9%16%8%9%17%9%9%18%
55 - 658.5%10.5%19%9.5%10.5%20%10.5%10.5%21%

Wir möchten gerne Wahlsparpläne einführen. Kann ich mich bei Ihnen beraten lassen?

Ja gerne!