Mitte 2025 wird ein Platz im Stiftungsrat der PROSPERITA frei. Er muss durch eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer besetzt werden.
Stiftungsräte von Pensionskassen müssen paritätisch aus Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zusammengesetzt sein. Aufgrund des Rücktritts eines Arbeitnehmervertreters im Stiftungsrat der PROSPERITA braucht es per 1. Juli 2025 ein neues Mitglied aus dieser Sparte. Die Wahl findet anlässlich der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2025 statt.
Interessierte Versicherte, die für die zukünftige Entwicklung ihrer eigenen Pensionskasse aktiv Verantwortung übernehmen möchten, können sich bis am 28. Februar 2025 per Mail mit einem Lebenslauf und einem kurzen Motivationsschreiben bewerben.
Da eine Vertretung der Arbeitnehmenden gesucht ist, kann nur gewählt werden,
- wer bei einem Arbeitgeber arbeitet, der bei der PROSPERITA angeschlossen ist
- wer bei seinem Arbeitgeber nicht an wesentlichen Entscheiden beteiligt ist und somit keine Leitungsfunktion ausübt
- wer in der Lage ist, mindestens sechs Tage im Jahr unter der Arbeitswoche an Sitzungen oder Weiterbildungen teilzunehmen
Ein persönlicher Bezug zur christlich-ethischen Ausrichtung der PROSPERITA wird vorausgesetzt.
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an joel.blunier@prosperita.ch.