Ratgeber Übersicht
Einkauf / Kapitalbezug

Einkauf

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Versicherte eine vorhandene Vorsorgelücke schliessen und gleichzeitig von einem Abzug bei den Einkommenssteuern profitieren.

Was versteht man unter einem freiwilligen Einkauf?

Die versicherte Person kann im Rahmen ihres Einkaufspotentials freiwillige Einkäufe in ihr Altersguthaben leisten. Diese Zahlungen werden dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens gutgeschrieben.

Worauf muss ich beim Einkauf in die Pensionskasse achten?

Dreijähriges Kapitalbezugsverbot
Wird ein Einkauf getätigt, sind während den nächsten drei Jahren keine Kapitalbezüge möglich. 

Rückzahlung WEF-Vorbezüge
Bevor Sie einen Einkauf tätigen können, müssen sämtliche Vorbezüge für Wohneigentumsförderung (WEF) zurückbezahlt worden sein.

Mitberücksichtigung von Freizügigkeitskonten
Sollten Sie neben Ihrer Pensionskasse noch über Guthaben auf Freizügigkeitskonten verfügen, werden diese zur Bemessung Ihres max. Einkaufspotential angerechnet. Sollten Sie früher selbständigerwerbend gewesen sein, werden zudem Guthaben in der Säule 3a mitberücksichtigt. Allfällige Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konten sind auf dem Antragsformular zu deklarieren.

Wie ist das dreijährige Kapitalbezugsverbot im Detail zu verstehen?

Das Bundesgericht hat bereits 2010 entschieden, dass der teilweise missverständliche Art. 79b Abs. 3 BVG hart auszulegen sei. Das bedeutet, dass nicht nur Kapitalbezüge im Umfang des Einkaufs, sondern sämtliche Kapitalleistungen, also vor allem auch WEF-Vorbezüge während drei Jahren nach dem Einkauf nicht erlaubt sind. Andernfalls müssten diese Auszahlungen voll als Einkommen versteuert werden. 

Achten Sie daher bei einem Einkauf vor allem dann auf diese Regelung, wenn Sie in den nächsten drei Jahren die Finanzierung von Wohneigentum mittels WEF-Vorbezug planen oder bei Ihrer bevorstehenden Pensionierung einen Kapitalbezug tätigen möchten.

Beispiele:

  • Angenommen Sie verfügen mit 63 Jahren über ein Pensionskassenguthaben von CHF 500'000 und tätigen im gleichen Jahr einen freiwilligen Einkauf von CHF 10'000, dann müssen Sie bei Ihrer Pensionierung mit 65 Jahren Ihr gesamtes Altersguthaben zwingend in Form einer lebenslangen Renten beziehen - auch wenn der Einkaufsbetrag im Vergleich zum gesamten Altersguthaben sehr gering ist. 
    Die einzige Möglichkeit, trotzdem einen Kapitalbezug vornehmen zu können, wäre ein Aufschub Ihrer Pensionierung um mindestens ein Jahr. Dazu ist allerdings das Einverständnis des Arbeitgebers notwendig.
  • Sie haben im Mai 2022 einen Einkauf in die Pensionskasse getätigt. Kurz darauf erhalten Sie die Gelegenheit zum Erwerb von Wohneigentum. In diesem Fall können Sie leider keinen Kapitalbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in Anspruch nehmen. Ein WEF-Vorbezug ist frühestens im Mai 2025 wieder möglich.

Welche steuerlichen Folgen hat ein freiwilliger Einkauf?

Ein freiwilliger Einkauf kann von den Einkommenssteuern in Abzug gebracht werden. Massgebend ist das Kalenderjahr, in dem die Zahlung bei der Pensionskasse eingetroffen ist (Valutadatum). Daher raten wir Ihnen, einen Einkauf bis spätestens Mitte Dezember in Auftrag zu geben. Anschliessend erhalten Sie von uns per Post eine Einkaufsbestätigung zuhanden Ihrer Steuerbehörden.

Wichtig: Die PROSPERITA übernimmt keine Verantwortung für die steuerliche Behandlung von Einkäufen durch Ihre Steuerverwaltung. 

Wie wird die maximale Einkaufssumme berechnet?

Ein Einkaufspotential entsteht durch fehlende Beitragsjahre (Auslandaufenthalt, Kinderpause), Lohnerhöhungen, Anpassungen des Vorsorgeplans, Stellenwechsel, Scheidung etc.
Einfach gesagt: Die max. mögliche Einkaufssumme ist der Betrag, der angespart worden wäre, wenn der heutige versicherte Lohn ohne Unterbruch seit dem Alter 25 bei der PROSPERITA auf Basis des aktuellen Vorsorgeplans versichert gewesen wäre.

Sie können im Rahmen Ihres Einkaufspotentials einen frei wählbaren Betrag pro Jahr einzahlen. Von der Begrenzung durch die maximale Einkaufssumme ausgenommen sind Wiedereinkäufe im Falle einer Ehescheidung.

Ihr persönliches Einkaufspotential können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen oder im Versicherten-App abrufen. Zur verbindlichen Berechnung der maximalen Einkaufssumme füllen Sie das Antragsformular aus.

Antragsformular für den freiwilligen Einkauf

Einkauf (101 kB)