Wie muss ich meine Pensionierung der Pensionskasse melden?
In der Regel erhalten Sie von uns einige Monate vor Ihrem regulären Pensionierungsdatum ein Informationsschreiben, in dem Sie auf die Anmeldung Ihrer Pensionierung hingewiesen werden.
Sie müssen das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und unterzeichnet bis spätestens einen Monat vor Erreichen Ihres gewünschten Pensionierungsdatums an uns zurücksenden. So haben wir genügend Zeit zur rechtzeitigen Ausrichtung Ihrer Altersleistungen.
Welche Möglichkeiten zum Bezug meines Altersguthabens habe ich bei der Pensionierung?
Wie Sie sich die Altersleistungen ausrichten lassen wollen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Sie haben drei Möglichkeiten:
1. Bezug einer lebenslänglichen Altersrente
Hier liegt der Fokus auf Sicherheit. Die Rente ist die meistgewählte Auszahlungsform in der beruflichen Vorsorge. Sie garantiert ein lebenslanges Einkommen. Die Umwandlung des angesparten Guthabens in eine Rente geschieht mittels des Umwandlungssatzes. Die zum Zeitpunkt der Pensionierung festgelegte Rentenhöhe bleibt bis zum Lebensende unverändert.
2. Kapitalbezug
Das Vorsorgereglement der PROSPERITA sieht vor, dass Sie sich das gesamte Altersguthaben als Kapital auszahlen lassen können. Die Realisierung Ihrer Pläne ist so ungebundener möglich, aber Sie sind auch selbst für die nachhaltige Verwaltung Ihres Vorsorgevermögens verantwortlich. Im Gegensatz zu anderen Pensionskassen können Sie den Kapitalbezug ohne Vorlauffrist bis kurz vor Ihr Pensionierungsdatum bei der PROSPERITA melden. Denken Sie daran, dass das gesamte Kapital im Bezugsjahr versteuert werden muss.
3. Mischform
Anstatt dem gesamten Altersguthaben können Sie auch nur einen Teil davon als Kapital beziehen. Der Rest wird in eine Altersrente umgewandelt und lebenslang ausbezahlt. Sie sind dabei frei in der Aufteilung von Rente und Kapital.
Wann kann ich meine Altersrente beziehen?
Anspruch auf eine volle lebenslängliche Altersrente besteht im ordentlichen Referenzalter. Dieses liegt für Männer bei 65 Jahren, dasjenige der Frauen aktuell noch bei 64 Jahren, wird aber ab 2024 um jährlich 3 Monate erhöht, so dass das Pensionierungsalter für Frauen und Männer ab 2027 bei 65 Jahre liegen wird.
Ein frühzeitiger Altersrücktritt ist jedoch bereits ab Alter 58 möglich. Der Umwandlungssatz zur Berechnung der Altersrente wird dann allerdings entsprechend gekürzt. Arbeiten Sie über das ordentliche Referenzalter hinaus weiter, können Sie den Bezug der Altersrente bis spätestens zu Ihrem 70. Geburtstag aufschieben. Der Umwandlungssatz erhöht sich somit auch entsprechend.
Wenn Sie sich schrittweise aus dem Arbeitsprozess zurückziehen möchten, können Sie ab Alter 58 eine Teilpensionierung in maximal drei Schritten vornehmen.
Wie hoch ist meine künftige Altersrente?
Die Höhe der Altersrente ist abhängig vom Altersguthaben, das bis zum Altersrücktritt angespart wurde sowie dem Umwandlungssatz, der zum Zeitpunkt der Pensionierung gültig ist.
Die jährliche Altersrente berechnet sich wie folgt:
Beispiel:
Ordentliches Pensionierungsdatum | 15.3.2025 |
Altersguthaben bei Pensionierung am 15.3.2025 | CHF 500'000 |
Umwandlungssatz im 2025 | 5.35% |
Berechnung Altersrente | CHF 500'000 x 5.35% |
Jährliche Altersrente ab 1.4.2025 | CHF 26'750 |
Die voraussichtliche Höhe Ihrer Altersrente können Sie dem Vorsorgeausweis entnehmen. Die Angaben sind allerdings nur eine Momentaufnahme, weil sich Ihre Rente bis zur Pensionierung noch durch viele Faktoren ändern kann: z.B. durch eine Lohnänderung, die Anpassung der Spargutschriften im Vorsorgeplan, die Höhe der Verzinsung des Altersguthabens, eine Änderung des Umwandlungssatzes sowie durch Ihre allfälligen Einkäufe.