Ratgeber Übersicht
Berufliche Vorsorge

Pensionskassenbeiträge

Eine Pensionskasse erhebt neben den Sparbeiträgen auch Kostenbeiträge für die Risikoversicherung, die Verwaltung und den Sicherheitsfonds.

Wie setzen sich die Beiträge an die Pensionskasse zusammen?

Die Pensionskasse erhebt folgende Beiträge:

Sparbeiträge
Der weitaus grösste Beitragsanteil umfasst die Sparbeiträge. Sie sind als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert und nach Alterskategorien abgestuft. Die genaue Höhe ist im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers festgelegt. Die Sparbeiträge werden Ihrem Vorsorgekonto gutgeschrieben, verzinst und stehen Ihnen bei der Pensionierung als Altersguthaben in Form einer Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente zur Verfügung.

Risikobeiträge
Während ihrer beruflichen Tätigkeit haben die versicherten Personen Anspruch auf Leistungen im Falle von Invalidität (> Invalidenrente) oder Tod (> Lebenspartnerrente). Dafür werden Risikobeiträge erhoben, die von der Höhe der versicherten Leistung abhängig sind.
Im Risikobeitrag eingeschlossen ist zudem ein kleiner Beitrag an den Sicherheitsfonds.

Verwaltungskosten
Die Pensionskasse erhebt schliesslich einen Pro-Kopf-Beitrag zur Deckung ihres Verwaltungsaufwands. Darin sind die Kosten für die technische Verwaltung, die Buchhaltung, die Geschäftsführung, den Stiftungsrat, Marketing und Verkauf sowie externe Aufwände für den PK-Experten, die Aufsichtsbehörde oder die Revisionsstelle enthalten. Die Verwaltungskosten sind abhängig von der Grösse der Arbeitgeberfirma und bewegen sich zwischen 15 und 22 Franken pro Monat und versicherte Person. Die Beitragshöhe ist im Kostenreglement festgelegt.

Wie hoch sind die Spar- und Risikobeiträge?

Die Höhe der Spar- oder Altersgutschriften ist im Vorsorgeplan festgelegt, der durch die Vorsorgekommission des Arbeitgebers vorgegeben wird. Das Gesetz gibt jedoch Mindestbeiträge vor, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. In Art. 18 BVG werden die minimalen Altersgutschriften in Prozenten des koordinierten Lohns wie folgt definiert: 

AlterskategorieAnteil ArbeitgeberAnteil ArbeitnehmerTotal
25 - 343.5%3.5%7%
35 - 445%5%10%
45 - 547.5%7.5%15%
55 - 64/659%9%18%

Die Risikobeiträge werden ebenfalls in Prozenten des versicherten Lohns erhoben. Je besser die Risikoleistungen desto höher der Risikobeitrag.  

Die Beiträge werden je zur Hälfte zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden aufgeteilt. Allerdings darf der Arbeitgeber aber auch freiwillig mehr als 50% der Beiträge übernehmen.

Wer bezahlt die Pensionskassenbeiträge?

Die Pensionskasse stellt dem Arbeitgeber die gesamten Beiträge seiner versicherten Mitarbeitenden quartalsweise in Rechnung. Dieser wiederum bringt den Arbeitnehmeranteil der Beiträge vom Bruttolohn der Mitarbeitenden in Abzug. Als versicherte Person erhalten Sie keine Beitragsrechnung direkt von der Pensionskasse.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten der PROSPERITA?

Die Verwaltungskosten sind abhängig von der Grösse des angeschlossenen Arbeitgebers (Vorsorgewerk) und werden pro versicherte Person und Jahr bzw. Monat erhoben:

Anzahl versicherte Personen pro VorsorgewerkKosten pro versicherte Person und JahrKosten pro versicherte Person und Monat
1 - 4 VersicherteCHF 264.00CHF 22.00
5 - 19 VersicherteCHF 240.00CHF 20.00
20 - 49 VersicherteCHF 216.00CHF 18.00
50 - 99 VersicherteCHF 192.00CHF 16.00
ab 100 VersicherteCHF 180.00CHF 15.00