Ratgeber Übersicht
Beiträge / Kosten

Freie Mittel

Freie Mittel sind Überschüsse an Pensionskassengeldern, die bei der PROSPERITA liegen und aktuell keiner versicherten Person zugeordnet sind.

Was versteht man unter freien Mitteln?

Freie Mittel sind Vorsorgegelder, die bei der PROSPERITA liegen, die aber nicht dem Konto einer versicherten Person einer Firma/Organisation gutgeschrieben sind. Sie entstehen zum Beispiel bei einem Pensionskassenwechsel, wenn sich der Deckungsgrad der übernehmenden Pensionskasse von der bisherigen unterscheidet, oder wenn Überschüsse aus Rückerstattungen von nicht verwendeten Risikobeträgen oder aus Zinserträgen entstehen. Sie werden aktuell nicht benötigt, um Vorsorgeverpflichtungen zu erfüllen.

Wem gehören die freien Mitteln?

Die freien Mittel gehören letztlich den Versicherten und müssen bei ihrer Auflösung an diese verteilt werden.

Werden die freien Mittel von der PROSPERITA zusätzlich verzinst?

Nein. 

Wer entscheidet, wann und wie die freien Mittel verteilt werden?

Die Pensionskassenverwaltung erstellt einen Verteilplan unter den Versicherten nach reglementarischen und gesetzlichen Kriterien. Die Vorsorgekommission Ihrer Firma/Organisation kann aufgrund einer Empfehlung des Pensionskassenexperten statt einer sofortigen Verteilung eine temporäre Beitragsreduktion beschliessen. 

Nach welchen Kriterien werden die freien Mittel verteilt?

Die genaue Verwendung der freien Mittel als Beitragsreduktion oder -befreiung ist im Vorsorgeplan der Firma/Organisation definiert. Im Grundsatz werden aktive Versicherte und Rentenbeziehende im Verhältnis zu ihren Vorsorgekapitalien beteiligt. Eine einseitige Entlastung des Arbeitsgebers bzw. der Arbeitgeberin durch die Verwendung der freien Mittel für eine Beitragsreduktion ist nicht zulässig. Der Prozentsatz für die Entlastung der Arbeitnehmenden muss mindestens gleich hoch sein wie derjenige für den Arbeitgeber. 
Das Gesamtguthaben an freien Mitteln einer Firma/Organisation bei der PROSPERITA wird nach den Rechnungslegungsvorschriften Swiss GAP FER 26 ermittelt. 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeber-Beitragsreserven und freien Mitteln?

Die Arbeitgeber-Beitragsreserven werden vom Arbeitgeber aktiv bei der PROSPERITA geäufnet, um Reserven für zukünftige Pensionskassenbeiträge zu bilden. Die freien Mittel entstehen aus unterschiedlichen Gründen aus Überschüssen (s. oben).