Ratgeber Übersicht
Beiträge / Kosten

Freie Mittel

Freie Mittel sind Vorsorgegelder, die bei der PROSPERITA liegen und aktuell keiner versicherten Person zugeordnet sind. Sie sind den Versicherten mittels eines Verteilplans oder eine temporären Beitragsreduktion zu verteilen.

Was versteht man unter freien Mitteln?

Freie Mittel des Vorsorgewerks sind Vorsorgegelder, die bei der PROSPERITA liegen, die aber nicht dem individuellen Vorsorgekonto einer versicherten Person gutgeschrieben sind. Sie entstehen zum Beispiel bei einem Pensionskassenwechsel, wenn überschüssige Wertschwankungsreserven auf die neue Pensionskasse übertragen werden, oder wenn Überschüsse aus Versicherungsverträgen entstehen. Sie werden aktuell nicht benötigt, um die Vorsorgeverpflichtungen zu erfüllen und werden buchhalterisch dem Vorsorgewerk der betreffenden Arbeitgeberfirma gutgeschrieben.

Die freien Mittel des Vorsorgewerks sind nicht zu verwechseln mit den freien Mitteln der PROSPERITA als Vorsorgeeinrichtung. Letztere sind Gelder, die die Pensionskasse nicht benötigt, um ihre Verpflichtungen und Wertschwankungsreserven zu decken. Diese Überschüsse dienen der Pensionskasse entweder als Reserven oder können den versicherten Personen im Rahmen einer Zusatzverzinsung verteilt werden.

Wem gehören die freien Mitteln?

Die freien Mittel gehören letztlich den Versicherten und müssen bei ihrer Auflösung an diese verteilt werden.

Werden die freien Mittel von der PROSPERITA zusätzlich verzinst?

Nein. 

Wer entscheidet, wann und wie die freien Mittel verteilt werden?

Die Pensionskassenverwaltung oder der Pensionskassenexperte erstellt einen Vorschlag eines Verteilplans unter den Versicherten und allfälligen Rentenbeziehenden nach reglementarischen und gesetzlichen Kriterien. Dieser Verteilplan muss den betroffenen Versicherten und Rentenbeziehenden vorgelegt werden. Diese können allfällige Einsprachen innert 30 Tagen an den Stiftungsrat richten. Die Versicherten und die Rentenbeziehenden haben das Recht, den Verteilplan bei der Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Diese entscheidet abschliessend.

Die Vorsorgekommission Ihrer Firma/Organisation kann basierend auf einer Empfehlung des Pensionskassenexperten statt einer einmaligen Verteilung auch eine temporäre Beitragsreduktion beschliessen. 

Nach welchen Kriterien werden die freien Mittel verteilt?

Die genaue Verwendung der freien Mittel ist im Verteilplan definiert. Im Grundsatz werden aktive Versicherte und allfällige Rentenbeziehende im Verhältnis zu ihren Vorsorgekapitalien und ihrer Anstellungsdauer beteiligt. 

Bei einer Beitragsreduktion ist die einseitige Entlastung des Arbeitsgebers durch die Verwendung der freien Mittel nicht zulässig. Der Prozentsatz für die Entlastung der Arbeitnehmenden muss mindestens gleich hoch sein wie derjenige für den Arbeitgeber. 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeberbeitragsreserven und freien Mitteln?

Die Arbeitgeberbeitragsreserven werden vom Arbeitgeber aktiv bei der PROSPERITA geäufnet, um Reserven für zukünftige Pensionskassenbeiträge zu bilden. Im Gegensatz zu den freien Mitteln kann der Arbeitgeber über den Zeitpunkt und den Umfang der Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven frei entscheiden.