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Berufliche Vorsorge

29.11.2024

Freiwilliger Einkauf nicht vergessen!

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Versicherte nicht nur eine vorhandene Vorsorgelücke schliessen, sondern auch von einem Abzug bei den Einkommenssteuern profitieren. Damit der Steuerabzug für 2024 noch zum Tragen kommt, muss der Einkauf unbedingt bis am 31. Dezember 2024 bei der PROSPERITA auf dem Konto sein.

Eine versicherte Person kann mit der Einzahlung eines Geldbetrags ihr Sparguthaben bei der PROSPERITA äufnen. Damit profitiert sie in mehrfacher Hinsicht:

  • Sie kann den vollen Einkaufsbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Sie profitiert bei der PROSPERITA von deutlich höheren Zinsen als auf einem Sparkonto.
  • Mit freiwilligen Einkäufen kann sie ihre persönliche Altersrente massgeblich erhöhen.
  • Ihre freiwilligen PK-Einkäufe kann sie für den Erwerb von Wohneigentum oder die Sanierung ihres Wohneigentums verwenden. Allerdings kann sie erst drei Jahre nach einem Einkauf Kapital aus der Pensionskasse beziehen.

Auf der PROSPERITA-App kann jederzeit das persönliche Einkaufspotenzial abgerufen werden. Darin eingerechnet sind fehlende Beitragsjahre, Lohnerhöhungen, Anpassungen des Vorsorgeplans, Stellenwechsel, Kapitalabfluss durch eine Scheidung usw.

Die PROSPERITA-App berechnet auch direkt, um wieviel die Altersrente bei einem Einkauf steigt und wieviel Steuern der Versicherte mit einem freiwilligen Einkauf in einer bestimmten Höhe spart. Der Einkaufsrechner befindet sich auf der Startseite der PROSPERITA-App. Der ganze Einkaufsprozess kann ebenfalls auf der App in wenigen Schritten erledigt werden.

Falls Sie über keine PROSPERITA-App verfügen, ist das ebenfalls kein Problem. Auf www.prosperita.ch kann ein Einkaufsformular heruntergeladen, ausgefüllt und an die PROSPERITA eingeschickt werden.

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Einkauf (101 kB)