Ratgeber Übersicht
Stellenwechsel / Jobpause

Job-Pause

Sie wechseln die Arbeitsstelle, haben aber nicht sofort eine Anschlusslösung? Sie haben Ihre Arbeitsstelle gekündigt und gönnen sich eine Auszeit? Wir zeigen Ihnen auf, inwiefern Sie sich in der 2. Säule weiterversichern können.

Wie lange läuft mein Versicherungsschutz in der 2. Säule nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch weiter?

Ab Ende des Arbeitsverhältnisses sind Sie noch während eines Monats gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert, sofern Sie nicht vor Ablauf dieser Frist ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.

Die Leistungen entsprechen jenen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses versichert waren.

Falls Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) melden, sind sie für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Wenn nicht, müssen Sie selbst für Ihren Versicherungsschutz in diesem Bereich sorgen. 

Was passiert mit meinem Altersguthaben?

Wenn Sie nicht nahtlos eine neue Stelle antreten, leitet die PROSPERITA Ihr Guthaben auf ein Konto einer Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl weiter. Falls wir keine Konto-Angaben von Ihnen erhalten, leiten wir Ihr Altersguthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG weiter. Eine Kapitalauszahlung ist in folgenden Fällen möglich: Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland, bei einem Wechsel in die Selbständigkeit und im Falle einer Pensionierung.

Wo kann ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?

Die PROSPERITA selbst bietet keine Freizügigkeitskonten an. Die meisten Freizügigkeitsstiftungen gehören einer Bank. Sie können also bei den meisten seriösen Banken - oft auch bei Ihrer Hausbank - für Ihr Altersguthaben ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Wir bitten Sie, bei einem Austritt aus der PROSPERITA umgehend die Daten des Freizügigkeitskontos zeitnah zu übermitteln, damit wir Ihr Altersguthaben auf das Konto überweisen können.